3D Kader struckturen

3D-Kader Hessen „Struktur-Plan“                                                                                Stand: 13.08.24                              

Präambel: Der BSVH unterstützt monetär, mental und wettkampfbezogen hessische 3D-SportlerInnen dabei sich an das obere Leistungsniveau der 3D-WA heranzuführen

 

Grundstrukturen zur monetären Förderung durch den BSVH für den 3D-Kader Hessen:

-        Der BSVH fördert den 3D-Kader BSVH  analog der Förderung des HSV's

-        Die Förderung bezieht sich auf die Disziplin „3D-WA“

-        Der  Förderzeitraum beginnt mit dem 01.09.24. Er ist abhängig von der finanziellen Situation des BSVH und hat keinen Anspruch auf Wiederholung

-        Die Förderhöhe beträgt im ersten Jahr 1500,-€ (Sportjahr 2024)

-        Diese Höhe kann jährlich je nach Umsetzungsausgang in alle Richtungen angepasst werden

-        Um dies zu gewährleisten sind die Kaderbeauftragten dokumentations- bzw. auskunftsverpflichtet

-        Laut Satzung des BSVH darf die Verwendung nicht personengebunden sein.

-        Sie dient im ersten Jahr zur „Bildung eines 3D-Kaders“ und dessen Strukturen, danach folgt sie den u.a. Prinzipien

 

Das Budget wird für die Umsetzung  folgender Themenbereiche genutzt und folgt den Prinzipien der Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit:  

-        Ermöglichung von fachspezifischen Fortbildungen mit der Akquirierung von Experten zu den Themenbereichen „Technik, Material und Mental“

-        Übernahme von Nutzungsgebühren (z.B. Parcours-Gebühren)

-        Aufwandsentschädigungen für Kader-Teilnehmende bezüglich Fahrtkosten, Verpflegung und Unterbringung (falls nötig)

-        Unterstützung bei Teilnahme an 3D EM/WM'en der WA

-        Prämierung für das Erreichen qualitativ hochwertiger Platzierungen eben da

 

Die  Teilnehmenden verpflichten sich per Unterschrift folgende Vorgaben umzusetzen

-        Teilnahme an den DM'en 3D des DBSV und DSB und deren Qualifikationswegen

-        Teilnahme an Kader-Trainings, -Fortbildungen und -Schulungen

-        Tragen vorhandener Kader-Kleidung bei offiziellen Kader-Events

-        Führen eines digitalen  Trainings- bzw. Wettkampfbuches. Dieses unterliegt ständiger Aktualisierung und ist für die Kader-Beauftragten jederzeit einsichtig

-        Entwicklung eines jährlichen Trainings- und Wettkampfplanes mit Zielvorgaben für definierte Saisonhöhepunkte mit Hilfe der Kader-Beauftragten

 

Verantwortlich für die Umsetzung sind

-        Arnold Fawier Kaderbeauftragter BSVH

-        Jürgen Lippek Kaderbeauftragter HSV (inoff. 3D-Kader)

-        zusätzlich ein Teilnehmender des Kaders, bestimmt durch alle Kader-TN gewählt für ein Sportjahr, zum Zwecke der Überprüfung der transparenten, fairen und nachvollziehbaren Umsetzung (ohne Entscheidungsrecht)

 

Die Kader-Beauftragten verpflichten sich

-        den drei Prinzipien der Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit zu folgen,

-        Informationen zum aktuellen „Stand“ des Kaders einsichtig zu machen,

-        Ranglisten, Erfolgs- und Teilnahme-Bilanzen zu erstellen, die als Grundlage für mögliche Förderungen dienen und

-        eine Terminübersicht aller den Kader betreffender Veranstaltungen vorzulegen

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Erstes offizielles Treffen Samstag 31.08.24 in xxx um xxx Uhr

-        Sichtungsschiessen zur ersten qualitativen Erfassung des Leistungsstands der Kader-TN

-        Unterzeichnung der Kader-Verpflichtungserklärung

-        Vorstellung kommender Kader-Projekte

Home